Unfallregulierung Hannover

Wie sollte man sich verhalten?

Beteiligter in einem Verkehrsunfall – was nun?

Als Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Verkehrsrecht möchte ich Ihnen mithilfe dieses Artikels einen Überblick über Ihre Schadensersatzansprüche von der Abwicklung bis zur Regulierung nach einem Verkehrsunfall verschaffen. Bitte beachten Sie, dass es sich um keine verbindliche oder abschließende Darstellung handelt, sondern vielmehr etwaige Möglichkeiten zur Schadensregulierung für Sie als Unfallbeteiligter aufzeigen soll.

Für eine auf Sie zutreffende individuelle Beratung sollten Sie bestenfalls einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und sich eingehend beraten lassen.

1.

Einführung in die Unfallregulierung

ICON - Unfallregulierung

Die Folgen eines Verkehrsunfalls beinhalten regelmäßig für den Betroffenen eine Vielzahl an rechtlichen Fragen. Die Frage nach Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen führen insbesondere im Verkehrsrecht zu umfassenden Rechtsfragen, die oftmals für juristische Laien nur schwer zu lösen sind.

Kaum eine Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten eine umfassende und angemessene Entschädigung für entstandene Schäden. Der Unfallgegner bzw. die gegnerische Versicherung informieren den Unfallgeschädigten grundsätzlich nicht ausreichend über bestehende Rechte, sodass ohne die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oftmals viele Schadenspositionen der Geschädigten gar nicht erst beansprucht werden.

Die Gerichte raten daher, sich bei einem Verkehrsunfall an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Für den unverschuldeten Verkehrsunfall gilt grundsätzlich, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten einer anwaltlichen Beratung zu tragen hat.

Zögern Sie daher nicht, einen Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen frühzeitig zu beauftragen. Insbesondere im Verkehrsrecht sind die Verkehrsunfälle häufig nicht ortsgebunden, sodass ich Ihre Rechte als Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Verkehrsrecht selbstverständlich auch bundesweit wahrnehme und vertrete.

Entscheidend für die Kostenfolge ist grundsätzlich die „Schuldfrage“. Nicht selten ist diese nicht eindeutig feststellbar, sodass oftmals eine Haftungsquote aufgrund der beiderseitigen Betriebsgefahr gebildet wird.

Aufgrund meiner Erfahrungen als Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehle ich daher jedem Betroffenen, sich umgehend rechtlich beraten zu lassen um Ihre bestehenden Rechte vollumfänglich durchzusetzen zu lassen.

2.

Das „Wichtigste“ vorab

Icon - Das „Wichtigste“ vorab

Insbesondere können die ersten Minuten nach dem Unfall für spätere Ansprüche entscheidend sein. Als Ihr Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehle ich, sich an dieser Checkliste zu orientieren, um gegebenenfalls spätere Ansprüche nicht durch ein vorangegangenes falsches Verhalten verwirkt zu haben.

  • Halten Sie zwingend an, auch bei sog. Bagatell-Unfällen

  • Bewahren Sie Ruhe

  • Unfallstelle sichern (Warndreieck aufstellen, Warnblinkanlage einschalten)

  • Polizei- und ggf. Rettungswagen unter der Rufnummer 110 bzw. 112 verständigen

  • Den Unfallbeteiligten Ihre Personalien sowie Haftpflichtversicherungsdaten nennen

  • Personalien des/der Unfallgegner notieren (Name und Anschrift des Fahrers sowie des Halters, Kennzeichen, Haftpflichtversicherungsdaten)

  • Nehmen Sie keine unbedachten Äußerungen vor:
    • Kein Schuldanerkenntnis, unabhängig davon wie die „Schuldfrage“ erscheint
    • Keine unbedachten Äußerungen ggü. Beteiligten und/oder der Polizei
    • Gegenüber der Polizei im Zweifel nur Ihre Personalien angeben
    • Für Rückfragen die Polizeidienststelle und die Namen der anwesenden Beamten notieren
    • Protokoll der Polizei auf Unstimmigkeiten/ oder falsche Sachverhalte überprüfen

  • Beweise sichern:
    • Machen Sie mehrere Fotos mit Ihrem Handy/Kamera von der Unfallstelle, den Splitterfeldern und den Schäden an den Fahrzeugen
    • Legen Sie ggf. eine Skizze von der Örtlichkeit an
    • Personalien von Augenzeugen notieren (Beifahrer, Mitfahrer, Dritte)

  • Falls Sie Kontakt zu der gegnerischen Haftpflichtversicherung haben sollten:
    • Keine Einlassung auf Vereinbarungen à verweisen Sie auf Ihren Rechtsanwalt

  • Nehmen Sie kein Angebot von unseriösen „Unfallhelfern“ an (z.B. kostenfreie/günstige Abschleppunternehmen, Mietwagenunternehmen oder Werkstätten)

  • Informieren Sie Ihren Rechtsanwalt
  • Legen Sie eine Skizze von dem Unfallhergang an
    • Datum und Uhrzeit des Verkehrsunfalls notieren
    • Notieren Sie Besonderheiten (Lichtverhältnisse, Witterung etc.)

  • Dokumentieren Sie die Unfallschäden
    • Reparaturkosten
    • Sachverständigenkosten
    • Rechnungen über Schäden an sonstigen Gegenständen
    • Mietwagenkosten
    • Nutzungsausfall
    • Haushaltshilfe
    • Behandlungskosten/ärztliches Attest/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung spätestens innerhalb einer Woche nach dem Unfall, besser umgehend noch am selben Tag

  • Was soll mit Ihrem beschädigten Fahrzeug geschehen?
    • Reparatur/keine oder teilweise Reparatur
    • Verkauf nach Reparatur
    • Verkauf ohne Reparatur
    • Kaufvertrag über neues Fahrzeug
    • Ab- und Ummeldebescheinigungen für das Alt- bzw. Neufahrzeug
    • Leasingfahrzeug? Leasingvertrag bei Ihrem Rechtsanwalt vorlegen

  • Eigene Rechtsschutzversicherungsdaten beim Rechtsanwalt vorlegen

3.

Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter

Icon - Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter

Als Unfallgeschädigter steht Ihnen grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz gegen den Schädiger zu. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Normierung gemäß § 249 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die sich daraus ergebene „Naturalrestitution“ umfasst die Pflicht des Schädigers zur Wiederherstellung des Zustandes, der bestehen würden, wenn das zum Ersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre. Die Schadenspositionen werden hierbei zwischen Personen- und/oder Sachschäden unterschieden.

Hinsichtlich eingetretener Personen- und Sachschäden kann anstelle der „Naturalrestitution“ auch Schadensersatz in Geld verlangt werden.

Im Falle eines Sachschadens muss die Schadenshöhe zunächst ermittelt werden, welche grundsätzlich durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens erfolgt. Sind darüberhinaus Personenschäden eingetreten, werden in der Regel Schmerzensgeld, Haushaltshilfeschäden sowie Behandlungskosten eine Rolle spielen.

Die nachfolgende Aufzählung soll Ihnen einen nicht abschließenden Überblick über mögliche ersatzfähige Schadenspositionen gewähren.

  • Reparaturkosten

Die Reparaturkosten können durch ein Sachverständigengutachten oder durch einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt ermittelt werden. Hat Ihr Fahrzeug keinen Totalschaden erlitten, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des Kostenvoranschlags durch eine Werkstatt Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, bzw. sie erhalten die vorab errechneten Reparaturkosten netto (d.h. abzüglich der Mehrwertsteuer) ausgezahlt. Dadurch steht es Ihnen frei, ob und wie Sie die Reparatur Ihres Fahrzeugs durchführen lassen. Beachten Sie, dass es bei der Ermittlung des Schadens über einen Gutachter, entscheidend sein kann, ob es sich um einen unabhängigen- oder um einen von der Versicherung gewählten Gutachter handelt. Hinsichtlich dieser Problematik gehe ich im Zusammenhang mit der Schadensregulierung mit den gegnerischen Versicherungen gesondert ein, (vgl. 5. Schadensregulierung).

  • Mietwagenkosten

Für die Inanspruchnahme eines Mietwagens ist es zwingend notwendig, vorab einen Kostenvergleich vorzunehmen. Die gegnerische Versicherung übernimmt im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zwar die Kosten eines Mietwagens, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Insbesondere sollte der Mietwagen eine Fahrzeugklasse unterhalb Ihres Fahrzeugs sein. Informieren Sie sich daher vor der Nutzung eines Mietwagens über Ihre bestehenden Rechte, damit Sie kein Risiko eingehen. Nicht selten ist der Umfang eines Mietwagenanspruchs Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen.

  • Nutzungsausfallentschädigung

Der Anspruch zur Nutzungsausfallentschädigung steht in einem Alternativverhältnis zu einem Anspruch auf Mietwagenkosten. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls kann ein Nutzungsausfallschaden an Ihrem Fahrzeug geltend gemacht werden. Es ist unstreitig anerkannt, dass es sich bei einem Fahrzeug um eine Sache von allgemeiner und zentraler Bedeutung zur Lebenshaltung handelt und der Ausfall daher erstattungsfähig sein kann.

  • Sachverständigenkosten

Die Ermittlung der Schadenshöhe an Ihrem in dem Unfall verwickelten Fahrzeug, ist regelmäßig durch das Erstellen eines Sachverständigengutachtens vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Gutachterkosten können grundsätzlich auch im Rahmen des Schadensersatzes gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Vorsicht ist jedoch bei der geschätzten Höhe des Schadens geboten. Ihnen obliegt eine Schadensminderungspflicht, sodass die Versicherungen häufig berechtigt sind, Gutachterkosten nicht zu übernehmen, weil ein Kostenvoranschlag in einer Werkstatt, zunächst ohne das Auslösen von Kosten, hätte vorgenommen werden können.

  • Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

Grundsätzlich muss der Schädiger bei einer 100%-Haftungsquote die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit Ihre Rechtsanwalts- bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht übernehmen. Dadurch müssen Sie Ihre eigene Rechtsschutzversicherung nicht beanspruchen. Trifft Sie allerdings ein Mitverschulden an dem Verkehrsunfall, errechnet sich anhand Ihrer Haftungsquote auch die anteilige Übernahme der Rechtsanwaltskosten durch den Schädiger.

  • Weitere Kosten

Neben diesen Sachschäden kommen noch viele weitere Schadensposten wie der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs bei Totalschaden, Abschlepp- und Bergungskosten, Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Ab- und Ummeldekosten, allgemeine Kostenpauschale, Kleiderschaden, Transportschäden (an mitgeführten Gegenständen) in Betracht.

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden hat die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmäßig verschiedene Schadenspositionen zu zahlen. Nachfolgend stelle ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hannover einige – nicht abschließende Beispiele dar:

  • Schmerzensgeld

Führt der Verkehrsunfall zu Verletzungen des Körpers, können Schmerzensgeldansprüche in Betracht kommen. Die Berechnung der Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes bemisst sich nach verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel die Intensität der Verletzung oder die Dauer der Verletzung. Insbesondere liegt die Höhe des Schmerzensgeldes daher regelmäßig in Ermessen des Gerichtes. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht rate ich Ihnen, frühzeitig die Art und Dauer der Verletzungen mithilfe von Attesten, sowie Krankschreibungen etc., für den Fall einer gerichtlichen Durchsetzung zu Beweiszwecken umfassend zu dokumentieren.

  • Verdienstausfall

Neben den Schmerzensgeldansprüchen ist grundsätzlich ein Anspruch auf Verdienstausfall denkbar. Beachten Sie hierbei, dass Sie als angestellter Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeit einen Lohnfortzahlungsanspruch haben. Für den Fall, dass Sie beruflich selbstständig sind, gewinnt der Anspruch auf Verdienstausfall allerdings grundsätzlich an Bedeutung. Auch, wenn Sie als Geschädigter einen konkreten Nachweis für den entgangenen Gewinn erbringen müssen, kann dieser Anspruch grundsätzlich erstattungsfähig sein.

  • Haushaltshilfe

Sollten Sie als Geschädigter aufgrund eingetretener Verletzungen Ihren Haushalt nicht mehr führen können, kann ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden. Es kann einerseits eine Haushaltshilfe angestellt- oder die Entschädigung in Geld begehrt werden. Bedenken Sie, dass bei der Geltendmachung dieser Schäden eine umfassende Darlegung des tatsächlich entstandenen Schadens erfolgen muss.

  • Erwerbsfähigkeitsbeeinträchtigung

Für den Fall einer Verletzung, die zu einer Erwerbsminderung führt, ist dieser Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung zu stellen. Oftmals ist im Rahmen von schweren Verletzungen nicht absehbar, in welchem Maße Sie an gesundheitlichen Folgeschäden leiden werden. Daher rate ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht dringend an, Ihre Ansprüche keinesfalls durch eine einmalige Abfindung von der Haftpflichtversicherung abgelten zu lassen.

  • Behandlungskosten

Die anfallenden Arzt- sowie Behandlungskosten können dann geltend gemacht werden, solange Sie über keine gesetzliche Krankenversicherung verfügen. Grundsätzlich gehen ansonsten die Ansprüche aus den Behandlungskosten direkt auf Ihren Versicherer über. Denkbar wäre schließlich dennoch die Geltendmachung von etwaigen Eigenleistungsbeiträgen im Rahmen Ihrer Behandlungen (z.B. Physiotherapie).

Neben den vorstehenden Personenschadenspositionen gibt es weitere Positionen, die immer wieder bei einem Verkehrsunfall auftreten. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, damit Sie sich keine Schadensposition „entgehen“ lassen!

4.

Mögliche Anspruchsgegner

Icon  - Mögliche Anspruchsgegner
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich zunächst die Frage, gegen welche Anspruchsgegner die entstandenen Schadenspositionen zu richten sind. Es kommt zunächst der Halter des in den Unfall verwickelten Fahrzeugs in Betracht. Weicht dieser vom Fahrer des Fahrzeugs ab, so ist dieser außerdem ein denkbarer Anspruchsgegner.

Letztlich ist gegnerische Haftpflichtversicherung der „klassische“ Anspruchsgegner, weil diese grundsätzlich für die verursachten Schäden des gegnerischen Fahrzeughalters einzustehen hat.

Nicht außer Acht zu lassen sind darüberhinaus auch weitere Unfallbeteiligte als Anspruchsgegner, solange ein Verursachungsbeitrag des Beteiligten zum Schadensfall gegeben ist.

5.

Schadensmanagement der Versicherungen

Icon - Schadensmanagement der Versicherungen

Beachten Sie, dass die Haftpflichtversicherungen eigene wirtschaftliche Ziele im Fokus haben, was nicht selten zur Kürzungen Ihrer Ansprüche führen wird. Oftmals wird dem Geschädigten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung eine „unkomplizierte und schnelle Abwicklung“ versprochen, sodass die Schadensangebote meist auf den ersten Blick wirtschaftlich sinnvoll erscheinen mögen.

Das sogenannte „Schadensmanagement der Versicherer“ kann jedoch unweigerlich zu einer Anspruchskürzung führen, ohne dass Sie sich dessen bewusst sind. Regelmäßig liegen die errechneten Kosten von den Gutachtern der Versicherungen 1/3 unterhalb der tatsächlich entstandenen Schäden. Auch kann es bei den durch die Versicherungen gewählten Werkstätten dazu führen, dass letztlich keine umfassende und fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs gewährleistet ist, sondern nur durch die Einhaltung geringer Reparaturkosten, den wirtschaftlichen Interessen des Versicherers gedient ist.

Sie sollten daher, bevor Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren, einen unabhängigen Sachverständigen für die Einschätzung der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug zur Rate ziehen.

Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, welche Schadensposten Ihnen tatsächlich zustehen und diese nicht schon vorab infolge eines „Schadensmanagement“ der Versicherung gekürzt werden.

Als Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich in der Schadensregulierung über umfassende Kenntnisse und arbeite regelmäßig mit einem unabhängigen Sachverständigen zusammen. Kontaktieren Sie mich gerne, sodass ich Ihnen einen unverbindlichen Tipp für einen Gutachter in Ihrer Nähe geben kann. Denn auch die Haftpflichtversicherungen wissen, mit welchen Gutachtern und Rechtsanwälten Sie ihre Spielchen treiben können.

Überlassen Sie nichts dem Zufall! Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht, bestenfalls ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Sie richtig und umfassen beraten.

6.

Schadensregulierung

Icon - Schadensregulierung

Die Schadensregulierung selbst vorzunehmen, erscheint für viele Unfallgeschädigte vorerst als günstige Alternative, da ohnehin schon erhebliche Kosten nach einem Verkehrsunfall befürchtet werden. Für den Fall, dass Sie eine Mitschuld am Verkehrsunfall trifft, ist die Schadensregulierung dennoch mithilfe eines Rechtsanwaltes bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll und dringend zu raten, weil gerade die Bildung von sog. Haftungsquoten oft nicht unstreitig ist.

Beachten Sie im Fall einer Mithaftung, dass grundsätzlich auch anteilig Rechtsanwaltskosten von Ihnen getragen werden müssen. Dafür ist es wichtig, frühzeitig Ihre Rechtsschutzversicherung – falls diese vorhanden ist, zu informieren und durch diese eine Kostendeckung abzusichern.

Für den Fall, dass Sie keine (Mit-) Schuld an dem Unfall trifft, wird die Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung im vorgerichtlichen Verfahren grundsätzlich ausbleiben. Sollte die Haftungsquote oder die Schadenshöhe dennoch streitig bleiben, wird der Übergang in das gerichtliche Verfahren notwendig sein.

Das Schadensrecht beinhaltet im Bereich der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall viele Besonderheiten und hat sich zu einem umfassenden Spezialgebiet entwickelt. Es ist daher inzwischen fast unerlässlich, einen Rechtsanwalt, oder sogar besser einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Regulierung Ihrer Schäden hinzuzuziehen. Die Gründe dafür liegen dabei nicht nur in dem Verhalten des gegnerischen Versicherers, sondern auch in der fehlenden Kenntnis vieler Geschädigter über die Materie des Schadensrechts mit zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen.

7.

Fazit

Icon - Fazit

Für Sie als Beteiligter eines Verkehrsunfalls ist die alleinige Regulierung insoweit nicht mehr sachgerecht, da für Sie das Risiko besteht, zu Unrecht viele Kosten tragen zu müssen. Gerade im Bereich des Straßenverkehrs entstehen oftmals erhebliche Sach- und/oder Personenschäden, die auch zukünftige immaterielle Schäden, wie beispielsweise Erwerbsuntätigkeitsfolgen beinhalten können. Um ein finanzielles Risiko gering zu halten, sollten Sie sich daher zwingend zeitnah alle Möglichkeiten und Probleme durch Ihren Rechtsanwalt aufzeigen lassen.

Als Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Verkehrsrecht befasse ich mich nahezu täglich mit der Thematik der Schadensregulierung im Verkehrsrecht und setze meine Kenntnisse und insbesondere Erfahrungen mit den Haftpflichtversicherungen für meine Mandanten umfassend ein. Mein Ziel als Rechtsanwalt in Hannover und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es, meinen Mandanten mit meinen Kenntnissen hinsichtlich verkehrsrechtlicher Angelegenheiten zuverlässig zur Seite zu stehen und auf schnellstmögliche Erledigung Ihrer Ansprüche hinzuwirken.

Dabei ist stets ein Ziel die Abwendung bzw. Bekämpfung der Kürzungen durch die Haftpflichtversicherungen.

Im Falle eines Verkehrsunfalles stehe ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hannover meinen Mandanten stets kurzfristig zur Seite und kümmere mich effektiv und konsequent um die Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten. Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung der Unfallsituation zur Verfügung.